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Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Werther

Psychotherapiestrukturreform – Das neue ambulante Versorgungsangebot ab 01.04.2017

Das neue ambulante Versorgungsangebot

„Sprechstunden für Erstgespräche, Akutbehandlungen, telefonische Erreichbarkeit, die ambulante psychotherapeutische Versorgung wurde zum 1. April 2017 einer umfangreichen Strukturreform unterzogen und um neue Leistungen ergänzt.“ *

Grundlage der Strukturreform ist der Wunsch, die Versorgungslage der Patienten zu verbessern, die Zugangsmöglichkeiten zur Psychotherapie zu vereinfachen und das soziale Umfeld der Betroffenen enger in die Behandlung zu involvieren. Vor diesem Hintergrund wurde unter anderem die sogenannte „Psychotherapeutische Sprechstunde“ eingeführt. Im Rahmen der Sprechstunde wird zunächst die belastende Symptomatik identifiziert und im Verlauf besprochen, welche weiterführende Behandlung im individuellen Fall angezeigt ist.

Alle niedergelassenen Kollegen sind verpflichtet, eine Sprechstunde anzubieten und Patienten die sich in ihrer Praxis melden, zeitnah mit Terminen in der Sprechstunde zu versorgen. Sollte sich einmal kein Termin vereinbaren lassen, so haben die Versicherten die Möglichkeit, sich über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung freie Termine nennen zu lassen. Die Terminservicestelle erreichen Sie unter der Telefonnummer 0231 . 94 32 94 44.

Weitere Neuerungen sind Akutbehandlung, Rezidivprophylaxe und eine vorgeschriebene telefonische Erreichbarkeit.

Im Rahmen der Behandlung von Kindern und Jugendlichen wurde außerdem eingeführt, dass „relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld“ mit in die Behandlung einbezogen werden können. Damit ist nicht nur die Zusammenarbeit mit den Eltern gemeint, sondern auch Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter und andere können in die Therapie involviert werden.

Ergänzend wurde die Altersgrenzen für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie klar definiert. Nach der Richtlinie sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind; Jugendliche, die 14, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. „Außerdem: Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie muss nicht mit dem 21. Geburtstag enden. Sie kann fortgeführt werden, wenn sie dem Therapieerfolg dient.“ *

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Webseiten der Kassenärztliche Bundesvereinigung u. a. in den Artikeln

*Quellenangabe:
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Artikel „Strukturreform: Das neue ambulante Versorgungsangebot“ (www.kbv.de/html/26956.php) 20.12.2017